KSP-Paypal


Disclaimer:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen,
gebrauch,daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch
tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.

18-07-2016, 27-07-2016, 11-08-2016, 29-08-2016, 07-09-2016, 16-09-2016, , , , Seitenende

(Seitenanfang)
Hiermit möchte ich
im Zuge dieses Tatsachenberichts
auf Fakten und Tatsachen
aufmerksam machen,
die sich ereignet haben
und bis hier
und heute stattfinden,
im Zuge eines Mahnverfahrens,
aus dem der Bezahldienstleister Paypal,
zu Recht das Zahlen
einer Summe fordert,
die ich diesem Bezahldienstlister
zu zahlen habe,
hier aber das Inkassounternehmen KSP,
meiner Meinung nach zu
Unrecht beauftragt wurde,
diese Summe einzutreiben,
da man mir hier,
meiner Meinung nach,
zu Unrecht unterstellt
ich wäre Zahlungsunwillig
und damit zu Unrecht
das Inkassounternehmen beauftragt,
da ich der Meinung bin
das dieses Mahnverfahren,
das die Firma Paypal
betrieben hat,
rechtswidrig abgelaufen ist.
Hier geht es nicht
um die Frage,
ob der Firma Paypal
die Summe,
die die Firma Paypal
zur Zahlung anmahnt,
auch zusteht,
sondern hier geht es
um den Mahnprozeß an sich,
aus dem heraus
man mirgegenüber
Beleidigung durch Verleumdung betreibt
und mir zu Unrecht
Zahlungsunwilligkeit unterstellt,
eine Täuschung betreibt,
um ungerechtfertigter Weise,
die Sache an ein Inkassounternehmen,
in diesem Fall die
Firma KSP weiterzuleiten.
Ich unterstelle hier das hier
in betrügerischer Absicht,
rechtsmißbräuchliche Nötigung
betrieben wird,
um mich zum Zahlen
der Inkassogebühren
zu nötigen
die meiner Meinung nach,
ungerechtfertigt mirgegenüber
eingefordert werden.
Hier haben die Strafverfolgungsbehörden
auch zu prüfen,
ob die Firma KSP,
irgendwelchen Verantwortlichen
der Firma Paypal
gegenüber irgnedwelche
Summen zahlt,
damit dieses
rechtswidrtige Abmahnverfahren
durch die Firma Paypal
so betrieben wird,
wie es betrieben wird,
damit Kunden
der Firma Paypal,
zum Zahlen von
ungerechtfertigten Inkassogebühren
genötigt werden können,
auf Grund der Tatsache,
daß das Mahnverfahren,
so wie es die Firma Paypal
betreibt rechtswidrig ist!
Hier geht es nicht
um die Frage,
ob der Firma Paypal
die entsprechende Summe zusteht,
sondern um die Frage,
ob die Firma Paypal gezielt,
in betrügeriecher Absicht
ein Mahnverfahren betreibt,
das von der Form
und Art und Weise,
wie sie es betreibt,
dazu mißbraucht wird,
hier zum Zahlen von
ungerechtfertigten Inkassogebühren
durch das ungerechtfertigte Weiterleiten
an die Inkassofirma KSP,
genötigt wird.
Insbesondere wenn
die Firma Paypal
durch die Inkassofirma KSP,
Zahlungen erhalten sollte,
damit die Firma KSP,
durch dieses,
durch die Firma Paypal,
von der Form und Art
und Weise her,
rechtswidirge Mahnverfahren,
zum Zahlen
von Inkassogebühren
nötigen kann,
die eigentlich rechtswidrig sind.
Meiner Meinung nach
bereichern sich hier
die Firmen Paypal
und KSP
rechtswidirg dadurch,
das durch die Firma Paypal
ein Abmahnprozedere
betrieben wird,
das von der Art
und Weise
und der Form in der es
betrieben wird rechtswidirig ist,
um zum Zahlen
von Inkassogebühren
nötigen zu können,
die eigentlich nicht
rechtmäßig sein dürften!
Beide Firmen betreiben
hier gemeinsam
in betrügerischer Absicht,
eine rechtsmißbräuchliche Nötigung,
um sich gemeinsam,
an der rechtswidrigen Zahlungsforderung
von rechtswidrigen Inkassogebühren
zu bereichern.

Der bisherige Ablauf
der Ereignisse
in chronologischer Reihenfolge:
(18-07-2016) Da mir finanziell,
außerplanmäßig etwas
dazwischen gekommen ist,
konnte durch die Firma Paypal
die folgenden offenen Posten,
aus den Transaktionscodes:
Transaktionscode:1WA17290LP935940U-17,05 EUR
Transaktionscode:0RX76923PU784292W-74,62 EUR
Transaktionscode:7UX24590SM893002F-24,49 EUR
Transaktionscode:5S690264DU3469800-8,49 EUR
nicht beim ersten
(27-07-2016)und beim zweiten Abbuchungsversuch,
von meinem Konto
abgebucht werden.
Hier die Kontoauszüge
vom ersten Abbuchungsversuch:
kontoauszug-v-18-07-2016-paypal
kontoauszug-v-18-07-2016-paypal-s2
kontoauszug-v-18-07-2016-paypal-s3
Hier die Kontoauszüge
vom zweiten Abbuchungsversuch:
kontoauszug-v-27-07-2016-paypal
kontoauszug-v-27-07-2016-paypal-s2
(11-08-2016)Da es hier am 11-08-2016
zu einem dritten Abbuchungsversuch
gekommen ist,
bei dem auch die Summe
aus dem Transactionscode:0RX76923PU784292W,
erfolgreich von meinem Konto
abgebucht wurden ist,
geht man nun
natürlich davon aus,
daß auch
die anderen Summen
aus den Transaktionscodes:
7UX24590SM893002F,1WA17290LP935940U
und 5S690264DU3469800
noch abgebucht werden.
Hier die Kontoauszüge
vom dritten Abbuchungsversuch:
kontoauszug-v-11-08-2016-paypal
Auf Grund der Tatsache,
daß dies hier
nicht geschehen ist
und die Tatsache,
daß es zu
den anderen Summen
aus den anderen Transactionscodes
keinen dritten Abbuchungsversuch
gegeben hatte
stellt hier in betrügerischer Absicht
eine Täuschung dar,
da der Paypalkunde hierdurch
in den Glauben versetzt wird,
daß es zu den
anderen Summen
aus den anderen Transactionscodes
nun auch zu einem
dritten Abbuchungsversuch
kommen werden würde.
Da man auch
keine schriftliche erste
und zweite Mahnung,
wie dies bei
seriösen Firmen üblich ist
auf normalpostalischen Wege erhält,
glaubt der
Paypalkunde natürlich,
daß diese offenen Summen
aus diesen Transaktionscodes
noch abgebucht
werden würden.
Da es zu einer Rückzahlung
des Ebayverkäufers
im Zuge der Transactionsnummer:1WA17290LP935940U.
gekommen ist,
wurden nun,
im weiterem Verlauf,
bis her und heute,
nur noch
die Summen der
zwei verbleibenden
Transactionen angemahnt.
Bis man dann
das erste Mal
auf normalpostalischem Wege,
ein normales Schreiben erhält,
das dann
von einer Inkassofirma ist,
die dann naztürlich
auch zum Zahlen
der Inkassogebühren
nötigen will,
bowohl bis zu
diesem Zeitpunkt,
noch keine rechtssichere,
erste und zweite Mahnung,
auf normalpostalischem Wege
zugegangen ist!!!
Eine Email ist kein Beweismittel
und kann
damit auch keine
rechtssichere Mahnmöglichkeit sein!
(29-08-2016)
Mahnschreiben der Inkassofirma KSP:
mahnschr-d-fa-ksp_paypal-v-29-08-2016
mahnschr-d-fa-ksp_paypal-v-29-08-2016-s2
Da eine Email vor Gericht
kein Beweismittel darstellt,
kann sich weder
die Firma Paypal,
noch die Inkassofirma KSP
darauf berufen,
ordnungsgemäß abgemahnt zu haben!
Da eine Email
kein Beweismittel
vor der Justiz ist,
kann auch keine ordnungsgemäße
und rechtskräftige Abmahnung
per Email stattfinden!
Der Paypalkunde
geht davon aus,
daß es zu einem
dritten Abbuchungsversuch
kommen wird,
der allerdings
nicht stattfindet,
woheraus eine Täuschung
betrieben wird
und erhält auch nicht
wie das bei anderen
seriösen Firmen der Fall ist,
eine ordnungsgemäße Abmahnung
auf normal Postalischem Wege
in normaler Schriftform,
sondern erst ein Schreiben
des Inkassoanwalts
der zu dem Zahlen
der bisherigen Summe
natürlich noch die
Inkassogebühren draufschlägt!
Da es hier
zu einem erfolgreichem
dritten Abbuchungsversuch
aus dem Transactionscode 0RX76923PU784292W,
gekommen ist,
der von meiner Seite her
auch nicht
zurückgebucht wurden ist
und es auch nicht
zu einer ordnungsgemäßen Abbmahnung
auf normalpostalischem Wege,
in Schriftform gekommen ist,
wie es bei
seriösen Firmen üblich ist,
kann man mir
hier nicht unterstellen
ich wäre Zahlungsunwillig
und damit das Abgeben
der Angelegenheit
an ein Inkassounternehmen rechtfertigen!
Ganz im Gegenteil
findet hier gezielt
eine Täuschung statt,
die vorsätzlich in
betrügerischer Absicht betrieben wird,
um hier rechtsmißbräuchlich,
zum Zahlen von Inkassogebühren
nötigen zu können,
die nicht rechtmäßig
gefordert werden,
da es durch die Firma Paypal
im Vorfeld nicht
zu einem ordnungsgemäßen
und rechtlich einwandfreiem
Mahnprozedere gekommen ist,
sondern sogar vielmehr
gezielt getäuscht wird,
indem man zwar
einen Teilbetrag
erfolgreich abbucht,
zu den anderen Teilbeträgen
aber keinen erneuten,
dritten Abbuchungsversich startet.
Sollte durch die Strafverfolgungsbehörden
nun auch noch nachgeweisen
werden können,
daß die Firma Paypal
von der Firma KSP Geld erhält,
für das unseriöse
und nicht rechtlich
einwandfreie Mahnprozedere,
damit die Firma KSP
zum Zahlen von
ungerechtfertigte Inkassokosten,
den Paypalkunden nötigen kann,
wird hier eindeutig
Betrug betrieben
Hier findet
in betrügerischer Absicht,
rechtsmißbräuchliche Nötigung statt,
bei der es darum geht,
daß der Paypalkunde
zum Zahlen
von Inkassogebühren,
genötigt werden soll,
obwohl der Paypalkunde
gar nicht Zahlungsunwillig ist
und dies
in beleidigender Absicht
druch Verleudung
behauptet wird,
um in Tatmehrheit
durch Täuschung,
einen Betrug
verwirklichen zu können,
der darin besteht,
dem Paypalkunden
Inkassogebühren aufzunötigen,
dei rechtswidrig sind.
Selbst wenn durch
die Strafverfolgungsbehörden
nicht direkt und unmittelbar
eine Absprache
der beiden Firmen
zu diesem Betrug
nachgeweisen werden kann,
sind die Tatsachen
und Fakten,
die hier geschaffen
wurden sind
eindeutig genung.
(07-09-2016)Zweites Mahnschreiben der Inkassofima KSP:
mahnschr-d-fa-ksp_paypal-v-07-09-2016
mahnschr-d-fa-ksp_paypal-v-07-09-2016-s2
(16-09-2016)Meine Anzeige
an die Staw Hamburg:
anz-a-d-staw-hh-v-15-09-2016
anz-a-d-staw-hh-v-15-09-2016-s2
anz-a-d-staw-hh-v-15-09-2016-fxdbl
Mein Widerspruchschreiben
an die Firma KSP:
widerspr-schr-a-d-fa-ksp-v-16-09-2016
widerspr-schr-a-d-fa-ksp-v-16-09-2016-fxdbl



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Aktualisiert am:16-09-2016